Kurze Informationen zur zahnärztlichen Zweitmeinung

 

Versorgung mit Zahnersatz und Implantaten oder die Therapie und Bisshebung bei einem Abrassionsgebiss – das sind einige Beispiele für umfangreiche, kostenintensive Zahnarztbehandlungen. Diese Kosten, der oft hohe Eigenanteil oder die geplanten Leistungen verunsichern viele Patienten im Vorfeld. Denn es gibt heute so viele verschiedene Möglichkeiten, einen stark beschädigten Zahn zu heilen oder einen verlorenen Zahn zu ersetzen, wie nie zuvor. Die Patienten wünschen sich dann oft die Meinung eines zweiten Behandlers.
Hier informiert Sie Ihr Zahnarzt Mannheim zu diesem wichtigen Thema. 

 

 Ihr gutes Recht

 

Zahnarzt-Zweitmeinung – Ihr gutes Recht 

Als Patient genießen Sie in Deutschland das Recht einer freien Arzt- oder Klinik-Wahl. Dieses gilt für die eigentliche Behandlung, erfasst aber auch den Fall, wo Sie alternativ zu Ihrem behandelnden Arzt noch eine zweite Meinung einholen möchten. Im Fall einer Zahnbehandlung unterstützt Sie dabei Ihre Krankenkasse oder auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung im Bundesland Ihres Wohnortes.
So erhalten Sie Kontakt zu neutralen Zahnärzten der Kassen, verschiedenen zahnärztlichen Zentren oder den Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

 

Heil- und Kostenplan 

Unabhängige Zahnärzte oder sachverständige Gutachter überprüfen dann kostenfrei die Ihnen vorgeschlagene Behandlung anhand des Heil- und Kostenplans, den Ihr Zahnarzt für Sie erstellt hat. Der Heil- und Kostenplan (HKP) enthält Ihren Befund, die von den Krankenkassen als ausreichend angesehene Regelversorgung und die davon abweichend geplante Therapie sowie die voraussichtlichen Kosten. Für eine fundierte Zweitmeinung reicht der Heil- und Kostenplan allein aber meist nicht aus. Legen Sie deswegen bitte immer auch vorhandene Röntgenaufnahmen oder Modelle vor. 

 

Zweitmeinung von Ihrem Zahnarzt in Mannheim 

Selbstverständlich können Sie auch direkt unsere Zahnarztpraxis in Mannheim besuchen, wenn Sie für Zahnimplantate, Zahnersatz oder eine Bisshebung bei Abrasionsgebiss eine zweite Zahnarztmeinung einholen möchten. Dazu erheben wir zunächst einen Befund und besprechen danach Ihre Behandlung und mögliche Alternativen. Dieses persönliche Kennenlernen sowie eine genaue Kenntnis Ihrer Mundsituation sind für uns wesentliche Bestandteile jeder Zweitmeinung. Hier geht es nicht wie bei verschiedenen Onlineportalen darum, einfach ein günstigeres Angebot abzugeben, sondern um eine verlässliche zahnärztliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation.
Sprechen Sie dafür gleich mit uns!